EStG idF BGBl 1991/28: § 3 Abs 1 Z 4 lit c
Das von der liechtensteinischen gesetzlichen Unfallversicherung ausbezahlte Taggeld, das die konkrete Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ersetzt, entspricht nicht der österreichischen vorläufigen Versehrtenrente (aus der Unfallversorgung) und kann somit auch nicht gem § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG steuerfrei behandelt werden.