Zinsen aus der Fremdfinanzierung der offenen Ausschüttung der von der Kapitalgesellschaft erwirtschafteten Gewinne sind Betriebsausgaben.
Dem VwGH lag eine in der Fachwelt schon lange diskutierte Streitfrage zur Entscheidung vor: Führt die Fremdfinanzierung von (offenen) Gewinnausschüttungen einer GmbH oder AG zu steuerlich abzugsfähigen Fremdkapitalzinsen oder nicht?