Mit dem neuen EU-VStVG soll die Vollstreckung der von den nicht gerichtlichen Behörden und von bestimmten auch in Strafsachen zuständigen Gerichten anderer EU-Mitgliedstaaten verhängten Geldstrafen und Geldbußen im Inland sowie die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Verwaltungsbehörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat geregelt werden. Ministerialentwurf 26. 1. 2007, 8/ME NR 23. GP.