Die Änderungen der StPO durch das Strafprozessreformgesetz, BGBl I 2004/19, mit 1. 1. 2008 erfordern eine entsprechende Anpassung der Bestimmungen des FinStrG über das gerichtliche Finanzstrafverfahren und legen auch einige Änderungen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nahe, und zwar va im Bereich der Verfahrensgrundsätze und der Rechtsstellung des Beschuldigten. Ministerialentwurf 24. 1. 2007, 7/ME NR 23. GP.