Anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur EU wurde in der Anlage zu § 1 des Bundesgesetzes über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich die rumänische bzw bulgarische Bezeichnung für Rechtsanwalt aufgenommen. BGBl II 2007/24.