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Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen bei bloßer Einräumung von Nutzungsrechten iSd § 40d UrhG

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2007/68RdW 2007, 64 Heft 1 v. 19.1.2007

GebG § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 und Abs 4 Z 2

Geht das einem Kunden in einem Softwarelizenzvertrag eingeräumte Nutzungsrecht am Computerprogramm nicht über das hinaus, was ihm ohnehin schon nach § 40d UrhG ex lege eingeräumt ist, so liegt kein (gebührenbefreiter) Werknutzungsvertrag iSd § 33 TP 5 Abs 4 Z 2 GebG vor.

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