EStG idF vor BGBl I 1999/106: § 16 Abs 1
Auch ein in Zeiten der Arbeitslosigkeit absolvierter Intensivsprachkurs, der zudem nur zu einem Viertel auf den bisherigen Beruf abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, führt zu abzugsfähigen Fortbildungskosten.