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Geldbußeverfahren im Kartellrecht

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2007/28RdW 2007, 26 Heft 1 v. 19.1.2007

EMRK Art 7

KartG 1988 §§ 142, 143

Die Strafzumessungskriterien des § 143 KartG 1988 sind ebenso wie die Obergrenze des § 142 Z 1 lit b KartG 1988 ausreichend bestimmt, zumal eine ziffernmäßig exakte Berechnung der Strafe auch im Bereich des Kriminalstrafrechts als nicht möglich angesehen wird.

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