EMRK Art 7
KartG 1988 §§ 142, 143
Die Strafzumessungskriterien des § 143 KartG 1988 sind ebenso wie die Obergrenze des § 142 Z 1 lit b KartG 1988 ausreichend bestimmt, zumal eine ziffernmäßig exakte Berechnung der Strafe auch im Bereich des Kriminalstrafrechts als nicht möglich angesehen wird.