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Einheitliche Präklusivfrist für die Überprüfung eines Staffelmietzinses

WirtschaftsrechtJudikatur Miet- & WohnrechtRdW 2007/21RdW 2007, 20 Heft 1 v. 19.1.2007

MRG § 16 Abs 8

Die 3-jährige Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG für die Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung beginnt auch im Fall eines von vornherein gestaffelt vereinbarten Mietzinses einheitlich mit Mietvertragsabschluss - und nicht erst ab Beginn der jeweiligen Mietzinsstaffel - zu laufen.

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