Der EuGH geht davon aus, dass auch Versicherungen wie alle anderen Unternehmen auf Schadenersatz geklagt werden können, wenn sie gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. In seiner aktuellen Entscheidung vom 13. 7. 2006 hat er zu verschiedenen - die Schadenersatzansprüche betreffenden - Fragen Stellung genommen1). Hier die wesentlichen Punkte:
I. Sachverhalt