Die Übermittlung der Höhe der insgesamt erzielten selbstständigen Einkünfte von Rechtsanwälten durch die Abgabenbehörden an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist angesichts der Notwendigkeit gerechtfertigt, dass die SVA zu beurteilen hat, ob auch vom „opting out“ nicht erfasste (Neben-)Einkünfte in einer die Versicherungsgrenze übersteigenden Höhe vorliegen. VfGH 2. 10. 2006, G 29/06,V-18/06.