Zahlreiche inhaltliche Änderungen der Verordnung über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, BGBl II 2004/192 idF BGBl II 2005/436, ließen es zweckmäßig erscheinen, eine formell neue Verordnung zu schaffen, nämlich die nun kundgemachte „Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung“ (FinanzOnline-Erklärungsverordnung - FOnErklV).