Die RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) wurde bereits mehrfach erheblich geändert. Im Einklang mit dem Grundsatz besserer Rechtssetzung wurden Struktur und Wortlaut der RL nunmehr neu gefasst und auch die noch geltenden Bestimmungen der RL 67/227/EWG übernommen. Die Neufassung sollte grundsätzlich nicht zu inhaltlichen Änderungen des geltenden Rechts führen. Soweit sich aber doch einige inhaltliche Änderungen notwendigerweise im Rahmen der Neufassung ergeben, sind sie in den Bestimmungen über die Umsetzung und das Inkrafttreten der RL erschöpfend aufgeführt (vgl Art 412 RL 2006/112/EG ). RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; ABl L 347 vom 11. 12. 2006 S 1 ff.