ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1299, 1304, 1489
Bei pflichtwidriger Anlageberatung kann der Geschädigte den Ersatz des Vertrauensschadens verlangen (hier: Naturalrestitution durch Ersatz des Nominalwerts der gekauften, wegen des Staatsbankrotts aber nicht zum Fälligkeitstermin getilgten Anleihen der Republik Argentinien, abzüglich der lukrierten Zinsen, Zug um Zug gegen Übertragung der Wertpapiere).