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Haftung des Anlageberaters nach ausgebliebener Tilgung von Anleihen wegen Staatsbankrotts

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/623RdW 2007, 599 Heft 10 v. 15.10.2007

ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1299, 1304, 1489

Bei pflichtwidriger Anlageberatung kann der Geschädigte den Ersatz des Vertrauensschadens verlangen (hier: Naturalrestitution durch Ersatz des Nominalwerts der gekauften, wegen des Staatsbankrotts aber nicht zum Fälligkeitstermin getilgten Anleihen der Republik Argentinien, abzüglich der lukrierten Zinsen, Zug um Zug gegen Übertragung der Wertpapiere).

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