ABGB §§ 879, 983
In der Fälligstellung der Kredite liegt kein sittenwidriges Vorgehen der Bank, wenn das Girokonto, das dem von der Bank teilfinanzierten Liegenschaftskauf gedient hat, bereits mit einem Betrag von 14.637,88 € belastet war und auch die Zahlung der Raten zur Abdeckung eines anderen von der Bank gewährten Kredites eingestellt war.