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Tabakwerbung nunmehr endgültig verboten1)1)Der Autor war Streithelfervertreter der Falstaff Verlag GmbH im Verfahren T-310/04 .

WirtschaftsrechtRA Dr. Wolf-Georg SchärfRdW 2007/619RdW 2007, 594 Heft 10 v. 15.10.2007

Der EuGH hat mit Urteil vom 12. 12. 2006 die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union hinsichtlich der Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 5. 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen, ABl L 152, S 16, abgewiesen. Somit ist nunmehr endgültig Tabakwerbung2)2)Es bestehen Ausnahmen gemäß der Richtlinie grundsätzlich verboten.

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