Nach Ansicht des OGH ist der Judikaturlinie des VwGH nicht zu folgen, wonach ein günstigerer kollektivvertraglicher Teiler nicht den Ausschluss von Zulagen und Zuschlägen aus der Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag rechtfertigen kann.
Nach Ansicht des OGH ist der Judikaturlinie des VwGH nicht zu folgen, wonach ein günstigerer kollektivvertraglicher Teiler nicht den Ausschluss von Zulagen und Zuschlägen aus der Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag rechtfertigen kann.