Analog zur Regelung der Abfertigung neu für DN soll ab 1. 1. 2008 auch für freie DN und für Selbstständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen werden. Selbstständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sollen verpflichtet werden, 1,53 % ihrer Beitragsgrundlage nach dem GSVG in die Selbstständigenvorsorge einzuzahlen; sonstige Selbstständige (va nach BSVG und FSVG Versicherte sowie Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker) sollen sich im Rahmen eines Opting-in-Modells zu einer solchen Beitragszahlung verpflichten können. Im EStG wird dazu korrespondierend die Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben normiert.