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Eingeschränkte Haftung von eBay für Angebot jugendgefährdender Medien

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/608RdW 2007, 581 Heft 10 v. 15.10.2007

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus (hier: eBay) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform jugendgefährdende Medien angeboten werden.

Im Streitfall kommt - so der BGH - eine Haftung der Bekl wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Betracht, auch wenn sie selbst nicht Anbieterin jugendgefährdender Medien ist.

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