§ 19 Abs 1, § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG
Die Verbuchung der Geschäftsführerbezüge als Aufwand durch die GmbH stellt noch keinen entsprechenden Zufluss der Gelder beim nicht bzw nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer dar.
VwGH 28. 6. 2006, 2002/13/0175