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Ungünstigere Gehaltsvereinbarung bei bloß vereinbartem KollV

ArbeitsrechtJudikatur KollektivvertragsrechtRdW 2006/549RdW 2006, 583 Heft 9 v. 15.9.2006

ArbVG § 3 Abs 1

Das Günstigkeitsprinzip ist bei einem bloß vereinbarten KollV nicht anwendbar. Es ist daher zulässig, ein Gehalt zu vereinbaren, das unter den Mindestansätzen des vereinbarten KollV liegt, solange nur die Mindestansätze des im Betrieb zwingend geltenden KollV nicht unterschritten werden.

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