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Günstigkeitsprinzip - Vorrang einer kollektivvertraglichen Verfallsbestimmung vor gesetzlicher Präklusivfrist

ArbeitsrechtJudikatur KollektivvertragsrechtRdW 2006/548RdW 2006, 581 Heft 9 v. 15.9.2006

ABGB § 1162d

KV-Bewachungsgewerbe: § 20

Eine kollektivvertragliche Bestimmung (hier: KollV für das Bewachungsgewerbe), wonach sämtliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim AG geltend gemacht werden, und bei rechtzeitiger Geltendmachung die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist gewahrt bleibt, ist insgesamt günstiger als die sechsmonatige Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des § 1162d ABGB. Die kollektivvertragliche Verfallsbestimmung ist somit uneingeschränkt wirksam und geht der gesetzlichen Regelung vor. (Abgehen von 9 ObA 98/02f )

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