FBG § 24
ZPO § 528 Abs 1
Die Verhängung von Zwangsstrafen gegen alle Geschäftsführer einer GmbH ist sachlich gerechtfertigt und führt weder zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung von Gesellschaften mit mehreren Geschäftsführern noch übt das Gericht damit einen unverhältnismäßigen Zwang aus.