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Rechtsanwalt - mit Prozentsatz des ersiegten Betrags bestimmtes Erfolgshonorar

WirtschaftsrechtJudikatur AnwaltsrechtRdW 2006/520RdW 2006, 564 Heft 9 v. 15.9.2006

ABGB § 879 Abs 2 Z 2

RAO § 16 Abs 1

Eine Honorarvereinbarung, die dem Rechtsanwalt im Erfolgsfall einen Prozentsatz des ersiegten Betrags zuerkennt, ist wegen Verstoßes gegen § 879 Abs 2 Z 2 ABGB (quota litis-Verbot) nichtig.

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