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Als Dauerschuldverhältnis abgeschlossenes Gründungsgeschäft - Aufrechnungsverbot bleibt unwirksam

WirtschaftsrechtJudikatur KonsumentenschutzRdW 2006/518RdW 2006, 563 Heft 9 v. 15.9.2006

KSchG § 1 Abs 1 Z 1, § 1 Abs 3, § 6 Abs 1 Z 8

Ein Aufrechnungsverbot, das im Rahmen eines als Dauerschuldverhältnis abgeschlossenen Gründungsgeschäfts (hier: Franchisevertrag) vereinbart wird, bei dem der Unternehmensgründer noch als Verbraucher anzusehen ist und das gegen § 6 Abs 1 Z 8 KSchG verstößt, erlangt auch für Sachverhalte keine Wirkung, die sich nach Abschluss der Gründung ereignen.

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