Bei der Zession einer Kaufpreisforderung stellt sich aus der Perspektive des Sachenrechtes die Frage, ob vorbehaltenes Eigentum an beweglichen körperlichen Sachen automatisch kraft obligatorischer Abrede mit der Forderung übergeht oder dessen Übertragung vielmehr eines geeigneten Modus bedarf. Daran schließt die Frage an, inwieweit die Sicherungsübereignung beweglichen Sicherungsgutes durch Besitzanweisung erfolgen kann.