Werden Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht oder erneuert, liegt grundsätzlich Erhaltungsaufwand vor: Das Wirtschaftsgut wird in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten bzw wieder in einen solchen gebracht.
Werden Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht oder erneuert, liegt grundsätzlich Erhaltungsaufwand vor: Das Wirtschaftsgut wird in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten bzw wieder in einen solchen gebracht.