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Erneuerung eines Wasserleitungsnetzes: Erhaltung oder Herstellung?

SteuerrechtMMag. Stephanie FröhlichRdW 2006/490RdW 2006, 529 Heft 8 v. 16.8.2006

Werden Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht oder erneuert, liegt grundsätzlich Erhaltungsaufwand vor: Das Wirtschaftsgut wird in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten bzw wieder in einen solchen gebracht.

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