Wäre die Grunderwerbsteuer anlässlich des Verkaufs des BAWAG-Penthauses geprüft worden, dann wäre der Sachbezug in Höhe von rund 7 Mio Euro mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals aufgedeckt worden.
Wäre die Grunderwerbsteuer anlässlich des Verkaufs des BAWAG-Penthauses geprüft worden, dann wäre der Sachbezug in Höhe von rund 7 Mio Euro mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals aufgedeckt worden.