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Neuer Normalkostentarif ab 1. 8. 2006

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/440aRdW 2006, 481 Heft 8 v. 16.8.2006

Der neue, ab 1. 8. 2006 geltende Normalkostentarif wurde in BGBl II 2006/276 veröffentlicht; er ist auf Verfahren anzuwenden, in denen die Klage oder der Exekutionsantrag nach dem 31. 7. 2006 bei Gericht einlangt, und ersetzt den seit 1. 9. 2005 geltenden Tarif BGBl II 2005/261.

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