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Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz auf der Treppe zwischen Privatwohnung und Geschäftsraum

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2006/423RdW 2006, 460 Heft 7 v. 17.7.2006

§ 175 Abs 2 Z 7 ASVG

Stürzt ein DN während der Arbeitszeit auf der Treppe auf dem Weg von der im 2. Stock liegenden Privatwohnung, wo er seine Notdurft verrichtet hat, zu den im Erdgeschoß des Hauses liegenden Geschäftsräumlichkeiten, liegt kein unter Unfallversicherungsschutz stehender Arbeitsunfall vor.

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