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Entzug der Berufsunfähigkeitspension - keine Mitwirkungspflicht ohne Verlangen des SV-Trägers

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2006/421RdW 2006, 457 Heft 7 v. 17.7.2006

§ 99 ASVG

Ein Versicherter ist nur dann verpflichtet, sich zur Verbesserung seines eingeschränkten Gesundheitszustandes einer bestimmten ärztlichen Behandlung zu unterziehen, wenn dies unter Hinweis auf die Sanktion des Leistungsentzuges vom SV-Träger ausdrücklich verlangt wird.

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