§ 18 BAG
Pkt XVII Z 2 KV-Handelsangestellte
Auch nach der Verkürzung der gesetzlichen Behaltefrist von ausgelernten Lehrlingen gem § 18 BAG von 4 auf 3 Monate durch die BAG-Novelle 2000 schließt an die gesetzliche Behaltefrist im Geltungsbereich des KV-Handelsangestellte grundsätzlich eine 2-monatige kollektivvertragliche Weiterverwendungspflicht an. Die verkürzte kollektivvertragliche Weiterverwendungspflicht von einem Monat kommt nur dann