Seit der gesetzlichen Absicherung der 2. Säule der Altersvorsorge - der Betriebspension - vor allem1) durch das Betriebspensionsgesetz (BPG)2) und Pensionskassengesetz (PKG)3) (beide sind mit 1. 7. 1990 in Kraft getreten) haben viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die bestehenden Betriebspensionen (sowohl Anwartschaften als auch Leistungen) auf eine Pensionskasse zu übertragen bzw überhaupt nur mehr Betriebspensionen in Form einer Pensionskassenzusage zu erteilen. Über 11,5 Mrd € wurden 2004 von den heimischen Pensionskassen veranlagt, rund 318,5 Mio € pro Jahr zahlen die Pensionskassen jährlich an Leistungsberechtigte aus4).