Neben den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden sind auch andere öffentliche Auftraggeber, insbesondere ausgegliederte öffentliche Unternehmen im zunehmenden Maß auf die Beratung durch private Experten angewiesen. Die Beauftragung dieser Spezialisten durch die öffentliche Hand unterliegt jedoch mehr oder weniger strengen vergaberechtlichen Zwängen. Der Beitrag beleuchtet diese Thematik unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtslage nach dem Bundesvergabegesetz 2006.