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WRN 2006 - Änderungen im MRG1)1)Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels stand die Beschlussfassung über den Einspruch des Bundesrates noch aus, sodass die Umsetzung der WRN zu diesem Zeitpunkt noch nicht fix ist.

WirtschaftsrechtRA Dr. Christian PraderRdW 2006/389RdW 2006, 403 Heft 7 v. 17.7.2006

In letzter Sekunde hat der Gesetzgeber, ob und inwieweit dies auf die Wortwahl und der mE bedenklichen Kritik von Würth 2)2)Zur Wohnrechtsnovelle 2006 - ein Nekrolog (Teil I) Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, der davon spricht, dass die Wohnrechtsnovelle 2006 (2005) „meuchlings ermordet wurde von den Vertretern einer absterbenden Partei, die zwar offensichtlich keine Bedenken gg den Inhalt hatten, aber ihre Zustimmung von einer sinnlosen Gegenleistung abhängig gemacht hatten“. zurückzuführen ist, sei dahingestellt, die WRN 2006 doch noch beschlossen. Dabei hat der Gesetzgeber trotz entsprechend ablehnender Stellungnahme auch des OGH zu den ständigen Änderungen im Wohnrecht3)3)Stellungnahme des OGH zur WRN 2005 11/Sn-242/ME (XII. GP). sein Vorhaben umgesetzt. Im Folgenden werden nun die wichtigsten Änderungen im MRG dargelegt.

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