In letzter Sekunde hat der Gesetzgeber, ob und inwieweit dies auf die Wortwahl und der mE bedenklichen Kritik von Würth 2) zurückzuführen ist, sei dahingestellt, die WRN 2006 doch noch beschlossen. Dabei hat der Gesetzgeber trotz entsprechend ablehnender Stellungnahme auch des OGH zu den ständigen Änderungen im Wohnrecht3) sein Vorhaben umgesetzt. Im Folgenden werden nun die wichtigsten Änderungen im MRG dargelegt.