§ 20 Abs 1 Z 3 EStG
Bei einem Fachbuchautor können Kosten für Buchpräsentationen im Zuge von Pressekonferenzen und Pressegesprächen mit Journalisten, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Rezension in Fachzeitschriften und Verkaufserfolg der Bücher und somit ein Werbezweck besteht, steuerliche Berücksichtigung finden.