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Geschäftsführerhaftung bei Forderungsabtretung zur Kreditsicherung

SteuerrechtRdW 2006/374RdW 2006, 385 Heft 6a v. 14.6.2006

Haftungsfalle Mantelzession

Werden zur Kreditsicherung an ein Kreditinstitut sämtliche Buchforderungen abgetreten (Mantelzession), können sich daraus bei einer späteren Insolvenz des Unternehmens unvorhergesehene Haftungsfolgen für den Geschäftsführer ergeben.

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