Das Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005) hat insbesondere im Bereich der Umgründungen einige wichtige Neuerungen gebracht, wobei die wohl grundlegendsten Änderungen die Einbringung nach Art III UmgrStG betreffen. Die wichtigsten damit verbundenen Fragestellungen sollen im Beitrag aufgezeigt und beantwortet werden.
1. Anwendungsvoraussetzungen für Einbringungen