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Mischbetrieb - Anwendbarkeit des KollV für den nicht überwiegenden Bereich

ArbeitsrechtJudikatur KollektivvertragsrechtRdW 2006/355RdW 2006, 353 Heft 6a v. 14.6.2006

§ 9 ArbVG

1. In einem Mischbetrieb, der hinsichtlich des fachlichen Wirtschaftsbereichs von maßgeblicher wirtschaftlicher Bedeutung nicht kollektivvertragunterworfen ist, kommt der KollV zu Anwendung, der für den anderen Wirtschaftsbereich gilt, auch wenn dieser Teilbereich wirtschaftlich nur von geringer Bedeutung ist.

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