„Kurz nach In-Kraft-Treten des neuen, nun bundeseinheitlichen Mindestlohntarifes (Überblick und Analyse unten, 3.) kam es zur Judikaturwende OGH .
Der Geltungsbereich der für Hausbetreuung relevanten Mindestlohntarife wurde durch diese Judikatur wesentlich eingeschränkt.