§ 870 ABGB, § 877 ABGB, § 967 Satz 3 ABGB, §§ 1167 ABGB, § 1295 ABGB
§§ 416 ff HGB
Die Präklusivfrist des § 967 Satz 3 ABGB, wonach die wechselseitigen Forderungen des Verwahrers und Hinterlegers einer beweglichen Sache nur binnen dreißig Tagen nach der Zurückstellung angebracht werden können, ist zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auf Lagergeschäfte nach §§ 416 ff HGB nicht anzuwenden.