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Schadenersatz für Weiterzahlung des bisherigen Entgelts an einen begünstigten Behinderten

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/317eRdW 2006, 321 Heft 6a v. 14.6.2006

Ist ein AN nach einem Unfall mit einem Grad von mindestens 50 % behindert (begünstigter Behinderter iSd BEinstG), darf der AG das Entgelt nicht vermindern, auch wenn die Leistungsfähigkeit des AN unfallbedingt gesunken ist. Der dem AG durch diesen Leistungsausfall entstehende Schaden ist dem AG vom Schädiger des AN als Fall bloßer Schadensverlagerung im Rahmen der Drittschadensliquidation zu ersetzen.

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