Art 4 Abs 3 DBA-Deutschland 1954, Art 8 Abs 2 DBA-Deutschland 1954
Bei der Prüfung, ob - in zeitlicher Hinsicht - eine Betriebsstätte bzw ständige Einrichtung begründet wurde, sind in die Berechnung der 6-Monats-Frist nicht nur Zeiten der tatsächlichen Nutzung, sondern auch der bloßen Verfügungsmöglichkeit einzubeziehen.