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Ort der Lieferung beim Reihengeschäft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/310RdW 2006, 319 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 3 Abs 7UStG und § 3 Abs 8UStG

Art 8 Abs 16. MwSt-RL

Bezieht ein österreichischer Zwischenerwerber Waren aus Italien und aus den Niederlanden und transportiert er sie selbst nach Österreich (direkt von seinen Vorlieferanten zu seinem österreichischen Abnehmer), befindet sich der Ort der Lieferung an seinen österreichischen Abnehmer (hier: EMAG Handel Eder OHG) gemäß Art 8 Abs 1 Buchstabe b 6. MwSt-RL in Österreich.

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