Die Einlage eines Bodenschatzes vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen erfolgt zum Teilwert. Für die Bewertung sind die Information entscheidend, die im Zeitpunkt der Einlage bekannt waren.
Im Jahre 1987 kaufte Adolf J Grundflächen im Ausmaß von 13 ha um den Kaufpreis von 1,5 Mio S Später verpachtete er einen Teil des Grundstückes seinem Sohn zum Zwecke des Schotterabbaus.