Da private Subventionen die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten nicht mindern, kürzen sie auch nicht die Bemessungsgrundlage für die IZP.
1. Investitionszuschüsse allgemein
Steuerfreie öffentliche Subventionen iSd § 3 Abs 1 Z 3EStG, § 3 Abs 1 Z 5 lit dEStG und § 3 Abs 1 Z 5 lit eEStG sowie § 3 Abs 1Z 6 EStG kürzen gemäß § 6 Z 10 EStG die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten. Investitionszuschüsse aus nicht öffentlichen Mitteln kürzen nach hL die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten nicht (Doralt/Mayr, EStG, § 6 Tz 97); die privaten Subventionen sind sofort als Ertrag auszuweisen, außer: