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Richtwertmietzins - Begrenzung des Zuschlags für die Aufzugsanlage

WirtschaftsrechtJudikatur Miet- und WohnrechtRdW 2006/255RdW 2006, 274 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 16 Abs 2 Z 2 MRG

§ 3 Abs 4 RichtWG, § 3 Abs 6 RichtWG

Der Zuschlag zum Richtwertmietzins (ua) für die vorhandene Aufzugsanlage ist gemäß § 16 Abs 2 Z 2 MRG mit dem Baukostenanteil begrenzt, der bei der Ermittlung des Richtwerts für diese nicht der Normwohnung entsprechende Ausstattung abgezogen worden ist. Diese Grenze richtet sich ausschließlich nach den gemäß § 3 Abs 4 RichtWG ermittelten Werten, die gemäß § 4 RichtWG in den Richtwertverordnungen kundgemacht werden. Der in § 3 Abs 6 RichtWG genannte Abzug darf nicht hinzugezählt werden; § 3 Abs 6 RichtWG handelt nämlich von der betragsmäßigen Ermittlung des Richtwerts an sich und eignet sich daher nicht zur Definition der Zuschlagsbegrenzung, wie sie in § 16 Abs 2 Z 2 MRG vorgenommen wurde.

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