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Gewährleistungsausschluss für offenkundige Mängel beim Werkvertrag?

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/254RdW 2006, 274 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 928 ABGB, § 1167 ABGB

Der Gewährleistungsausschluss für offenkundige Mängel (§ 928 ABGB) ist bei Werkverträgen im Allgemeinen nicht anwendbar, weil solche Mängel nicht in die Vertragsgestaltung einfließen können, wenn das Werk erst später hergestellt wird.

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